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Landrat

Die Aufgaben eines Landrats sind sehr weitreichend. (Zur Website des Landratsamtes)

  • Er ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises.
  • Er setzt die Beschlüsse des Kreistages um.
  • In dringenden Fällen muss er anstelle des Kreistags entscheiden.
  • Er verantwortet einen Haushalt mit über 120 Millionen Euro.
  • Er ist Chef des staatlichen Landratsamtes und damit zum Beispiel für Baugenehmigungen, den Denkmalschutz, das Veterinäramt, das Gesundheitsamt, Verkehrsanordnungen, Gewerberecht, Umweltrecht, die Genehmigung von Flächennutzungsplänen, die Rechtsaufsicht über die Gemeinden und die rechtliche Leitung des Schulamtes verantwortlich.
  • Er braucht eine besondere Wirtschaftskunde für den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse, die dem Landkreis zu zwei Dritteln gehört und in weiteren Gremien von Verbänden und Unternehmen an denen der Landkreis beteiligt ist, wie z.B. dem Verwaltungsrat der GfA, dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau und in seiner Funktion als Vertreter des Landkreises im Aufsichtsrat der AmperKliniken.
  • Er wahrt die Interessen des Landkreises in der MVV-Gesellschafterversammlung und im Regionalen Planungsverband und wechselt sich mit dem Oberbürgermeister von Dachau im Vorsitz des Zweckverbandes Dachauer Galerien und Museen ab.
  • Er ist oberster Chef der Katastrophenschutzbehörde im Landkreis.