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Kreistag

  • Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. 
  • Er hat 60 Mitglieder und tagt unter dem Vorsitz des Landrats.
  • Er trifft alle wichtigen Entscheidungen über Landkreisaufgaben, die nicht weiteren Ausschüssen übertragen sind oder dem Landrat übertragen sind. 
  • Beispiele dafür sind, die Verabschiedung des Kreishaushalts, die Entscheidung über den Bau von Radwegen und Kreisstraßen, die Errichtung und den Ausbau von Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Förderschulen, ebenso wie die grundlegenden Entscheidungen zur Krankenhausversorgung im Landkreis oder den Öffentlichen Nahverkehrsplan für den Landkreis Dachau.
  • Er erlässt Satzungen und Verordnungen, z.B.  zum Naherholungsgebiet Karlsfelder See, das Abfallwirtschaftskonzept und die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis.

 

Kreistagskandidatenflyer zum Download (PDF-Dokument, ca. 4,4 MB)